Dipl. Holztechniker und Holztechnikerinnen HF Schreinerei/Innenausbau leiten die Planungsabteilung, entwerfen gestalterische Vorschläge, koordinieren Projekte und entlasten die Geschäftsleitung im technischen und kaufmännischen Bereich.
Der nächste Start ist im Februar 2027 geplant. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kontaktperson.
Ziel
Mit dem Abschluss dieses HF-Lehrgangs erlangen Absolvierende das notwendige Rüstzeug, um in der Holzwirtschaft in Kaderfunktionen tätig zu sein. Sie leiten Projekte, planen und optimieren Arbeitsprozesse und unterstützen die Betriebsleitung im kaufmännischen und technischen Bereich.
Tätigkeiten
Dipl. Holztechniker und Holztechnikerinnen HF Schreinerei/Innenausbau orientieren sich in ihren Führungsgrundsätzen an den Strategien und Zielsetzungen der Geschäftsleitung sowie dem betrieblichen Leitbild. Durch ihr Verständnis der fachlichen wie betriebswirtschaftlichen Prozesse sind sie für den Geschäftserfolg mitverantwortlich.
Sie denken sich vorgängig in Bausituationen ein und zeigen Offenheit gegenüber innovativen Lösungsansätzen. Sie entwickeln Projekte ausgehend von Kundenbedürfnissen bis zur Realisierungsreife. Dank räumlichem Vorstellungsvermögen erstellen sie aussagekräftige Skizzen und wirkungsvolle Zeichnungen in aktuellen Darstellungsformen.
Sie gewährleisten die reibungslose Abwicklung von Projekten. Bei der Koordination mehrerer paralleler Projekte berücksichtigen sie die betrieblichen und objektbezogenen Schnittstellen. Dank vertieften fachlichen und konstruktiven Kenntnissen können sie Projektbeschreibungen und Kostenschätzungen erstellen sowie bautechnische Probleme einordnen, auf deren Ursachen hin analysieren und einwandfrei lösen.
Sie zeigen sich im Umgang mit Menschen sozial und verantwortungsvoll. Als Kaderpersonen sind sie sich ihrer Rolle als Vorbild bewusst. Ihre Führungsgrundsätze richten sie auf das Leitbild und die Vorgaben der Geschäftsleitung aus.
Aufnahmebedingung
Um in den Lehrgang aufgenommen zu werden, muss folgende Bedingung erfüllt sein:
- Projektleiter/-in Schreinerei mit eidg. FA
- Qualifikationsgespräch
Besonderes
- Persönlicher Laptop mit ausreichender Leistung für CAD notwendig.
- Ein Abschluss Niveau A2 einer Fremdsprache ist Voraussetzung für den Erhalt des Diploms dipl. Holztechniker/-in HF Schreinerei/Innenausbau.
- Office 365 sowie SIA-Normen für Studierende kostenlos.
Finanzierung
Weiterbildungen auf der Stufe Höhere Fachschule (HF) werden nicht von der Subjektfinanzierung des Bundes unterstützt. Die Subventionierung basiert auf der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV) und erfolgt über Pauschalen pro Kopf.
Bei den von der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz aufgeführten Semestergebühren bei HF-Angeboten handelt es sich um Nettopreise, das heisst, dass die Subventionsbeiträge der Kantone bereits in Abzug gebracht wurden. Dies gilt für Studierende mit Wohnsitz in allen Schweizer Kantonen oder im Fürstentum Liechtenstein.
Für Studierende mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz oder des Fürstentum Liechtenstein gelten Sonderregelungen. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Rückvergütungen
Beiträge der Militärdienst- und Ausbildungsentschädigungskasse (MAEK) und der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPK) können gemäss jeweiligem Reglement eingefordert werden. Antragsformulare werden jeweils Ende Semester den Teilnehmenden zugestellt. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.vssm.ch/de/berufsbildung/bildungsfinanzierung.
Militär- und Ausbildungs-Entschädigungskasse MAEK
Die MAEK ist die Solidaritätskasse der VSSM-Arbeitgebenden. Sie erstattet Kurs- und Prüfungsgebühren und unterstützt innovative Projekte der VSSM-Bildungsentwicklung. Um von Rückvergütungen der MAEK profitieren zu können, muss der/die Arbeitgeber/-in der MAEK angeschlossen sein.
ZPK
Die Zentrale Paritätische Berufskommission regelt die Weiterbildungsleistungen im Schreinereigewerbe. Leistungen der ZPK können Schreiner/-innen geltend machen, die den jährlichen Vollzugs- und Weiterbildungsbeitrag bezahlen und somit im Besitz einer gültigen Berufskarte sind. Arbeitnehmer/-innen mit familiärer Unterstützungspflicht erhalten eine höhere ZPK-Rückvergütungsleistung.