In der Seminarabteilung bietet die ibW Höhere Fachschule Südostschweiz diverse Weiterbildungsmöglichkeiten, mit denen Sie, Ihre Mitarbeitenden oder Ihr Unternehmen, in kürzester Zeit massgeschneiderte Bildungsinhalte vermittelt bekommen. Profitieren Sie dabei von Rückvergütungen der MAEK und der ZPK.
Rückvergütungen
Beiträge der Militärdienst- und Ausbildungsentschädigungskasse (MAEK) und der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPK) können gemäss jeweiligem Reglement eingefordert werden. Antragsformulare werden jeweils am Kursabschluss den Teilnehmenden zugestellt. Genauere Informationen finden Sie unter www.zpk-schreinergewerbe.ch oder unter www.vssm.ch.
MILITÄR- UND AUSBILDUNGS-ENTSCHÄDIGUNGSKASSE MAEK
Die MAEK ist die Solidaritätskasse der VSSM-Arbeitgeber. Sie erstattet Kurs- und Prüfungsgebühren und unterstützt innovative Projekte der VSSM-Bildungsentwicklung. Um von Rückvergütungen der MAEK profitieren zu können, muss der Arbeitgeber der MAEK angeschlossen sein.
ZPK
Die Zentrale Paritätische Berufskommission regelt die Weiterbildungsleistungen im Schreinergewerbe. Leistungen der ZPK können Schreiner/-innen geltend machen, die den jährlichen Vollzugs- und Weiterbildungsbeitrag bezahlen und somit im Besitz einer gültigen Berufskarte sind. Arbeitnehmer/-innen mit familiärer Unterstützungspflicht erhalten eine höhere ZPK-Rückvergütungsleistung.
Antragsformulare werden jeweils am Kursabschluss den Teilnehmenden zugestellt.
Detaillierte Informationen zu den Rückvergütungen
https://www.vssm.ch/de/berufsbildung/bildungsfinanzierung
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Hier gehts zur Übersicht der Rückvergütungen.