Der Wunsch, eine Weiterbildung zu absolvieren, sollte nie an den finanziellen Mitteln scheitern. Die ibW bietet auf Wunsch beispielsweise eine Ratenzahlung der Semestergebühren, damit Sie Ihr Studium finanziell stemmen können. Auch der Bund unterstützt die Höhere Berufsbildung - mit welchen Beiträgen Sie rechnen können, finden Sie auf dieser Seite. Als weitere Option bieten verschiedene Stiftungen und Organisationen wie die Schweizer Armee oder die Schweizer Berghilfe interessante Möglichkeiten zur Subventionierung Ihrer Weiterbildung. Entsprechende Informationen dazu finden Sie hier.
Höhere Fachschule (HF)
Details zur Finanzierung HF
Weiterbildungen auf der Stufe Höhere Fachschule (HF) werden nicht von der Subjektfinanzierung des Bundes unterstützt.
Die Subventionierung basiert auf der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV) und erfolgt über Pauschalen pro Kopf.
Bei den von der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz aufgeführten Semestergebühren bei HF-Angeboten handelt es sich um Nettopreise, das heisst, dass die Subventionsbeiträge der Kantone bereits in Abzug gebracht wurden. Dies gilt für Studierende mit Wohnsitz in allen Schweizer Kantonen oder im Fürstentum Liechtenstein.
Für Studierende mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz oder des Fürstentum Liechtenstein gelten Sonderregelungen. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf.
Eidg. Berufs- und Höhere Fachprüfungen (Schweiz)
Details zur Finanzierung BP- und HFP-Lehrgänge (Studierende aus der Schweiz)
Die Vorbereitungslehrgänge für eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) werden vom Bund subventioniert. Dies betrifft Lehrgänge, die mit einem eidg. Fachausweis (z.B. Technische Kaufleute mit eidg. FA) oder mit einem eidg. Diplom (z.B. dipl. Elektroplanungsexpert/-in) abschliessen. Studierende dieser Lehrgänge können bis zu 50% der bezahlten Studiengebühren vom Bund zurückfordern.
Studierende erhalten direkt eine finanzielle Unterstützung. Der Bund vergütet Ihnen bis zu 50 % der Lehrgangskosten, sobald Sie die eidg. Prüfung (unabhängig vom Erfolg) absolviert und die erforderlichen Unterlagen (Zahlungsbestätigungen der Schule etc.) eingereicht haben.
- für die Berufsprüfung (BP) erhalten Sie maximal CHF 9'500
- für die höhere Fachprüfung (HFP) erhalten Sie maximal CHF 10'500
Wenn Sie zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolvieren, können Sie die Kursgebühren kumulieren. Diese Regelung gilt nur für Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz. Für Teilnehmende aus dem Fürstentum Liechtenstein gilt eine separate Regelung (siehe unten).
Sie haben Fragen dazu? Gerne helfen wir Ihnen bei diesem Prozess weiter unter +41 81 403 33 33 oder Sie kontaktieren einfach direkt die Kontaktperson Ihres Lehrgangs.
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Beispiele
Beispiel 1: Jan besucht den Lehrgang HR-Fachleute mit eidg. Fachausweis, welcher drei Semester umfasst und pro Semester CHF 4'400 kostet.
Berechnung: 3 Semester à CHF 4'400 = CHF 13'200 => 50% von CHF 13'200 = CHF 6'600
Jan erhält somit vom Bund den Betrag von CHF 6'600 zurück.
Beispiel 2: Silvia besucht den Lehrgang Treuhänderin mit eidg. Fachausweis, welcher fünf Semester umfasst und pro Semester CHF 4'390 kostet.
Berechnung: 5 Semester à CHF 4'390 = CHF 21'950 => 50% von CHF 21'950 = CHF 10'975
Silvia erhält somit vom Bund nur den Betrag von CHF 9'500 zurück, da 50% der Lehrgangskosten höher sind als die höchstmögliche Summe.
Eidg. Berufs- und Höhere Fachprüfungen (Liechtenstein)
Details zur Finanzierung BP- und HFP-Lehrgänge (Studierende aus Liechtenstein)
Die Vorbereitungslehrgänge für eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) werden auch für Studierende aus dem Fürstentum Liechtenstein subventioniert. Dies betrifft Lehrgänge, die mit einem eidg. Fachausweis (z.B. Technische Kaufleute mit eidg. FA) oder mit einem eidg. Diplom (z.B. dipl. Elektroplanungsexpert/-in) abschliessen. Das Fürstentum Liechtenstein bezahlt für Studierende mit Wohnsitz im Liechtenstein einen definierten Kostenbeitrag pro Lektion.
Studierende erhalten jeweils nach einem besuchten Semester CHF 11 pro Lektion direkt von der ibW zurückerstattet. Voraussetzungen dafür sind:
- mindestens zwei Jahre Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein
- die Einreichung aller notwendigen Unterlagen sowie die Begleichung der Semesterrechnung
Diese Regelung gilt nur für Studierende mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein. Für Teilnehmende aus der Schweiz gilt eine separate Regelung (siehe oben).
Sie haben Fragen dazu? Gerne helfen wir Ihnen bei diesem Prozess weiter unter +41 81 403 33 33 oder Sie kontaktieren einfach direkt die Kontaktperson Ihres Lehrgangs.