Fertigungsspezialist/-in VSSM

Dieser Lehrgang wird mit der Reform 2025 neu entwickelt. Der nächste Start ist im Jahr 2026 geplant. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kontaktperson.

Rückvergütungen

Beiträge der Militärdienst- und Ausbildungsentschädigungskasse (MAEK) und der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPK) können gemäss jeweiligem Reglement eingefordert werden. Antragsformulare werden jeweils Ende Semester den Teilnehmenden zugestellt. Genauere Informationen finden Sie unter www.zpk-schreinergewerbe.ch oder unter www.vssm.ch.

Militär- und Ausbildungs-Entschädigungskasse MAEK

Die MAEK ist die Solidaritätskasse der VSSM-Arbeitgeber. Sie erstattet Kurs- und Prüfungsgebühren und unterstützt innovative Projekte der VSSM-Bildungsentwicklung. Um von Rückvergütungen der MAEK profitieren zu können, muss der Arbeitgeber der MAEK angeschlossen sein.

ZPK

Die Zentrale Paritätische Berufskommission regelt die Weiterbildungsleistungen im Schreinergewerbe. Leistungen der ZPK können Schreiner/-innen geltend machen, die den jährlichen Vollzugs- und Weiterbildungsbeitrag bezahlen und somit im Besitz einer gültigen Berufskarte sind. Arbeitnehmer/-innen mit familiärer Unterstützungspflicht erhalten eine höhere ZPK-Rückvergütungsleistung.

Antragsformulare werden jeweils Ende Semester den Teilnehmenden zugestellt.

Detaillierte Informationen zu den Rückvergütungen
https://www.vssm.ch/de/berufsbildung/bildungsfinanzierung

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