Absolvierende der berufsbegleitenden, eidgenössischen Berufsprüfung Projektleiter/-in Schreinerei mit eidg. FA erlangen notwendige, handlungsorientierte Fach- und Führungskompetenzen.
Ziel
Mit der Berufsprüfung Projektleiter/-in Schreinerei erlangen Absolvierende das notwendige Rüstzeug, Projekte von der Bedürfnisaufnahme über die Vorbereitung der Produktionsunterlagen bis hin zur Montageorganisation zu betreuen und zu koordinieren.
Tätigkeit
Projektleiter/-innen Schreinerei mit eidg. FA sind als Spezialisten/-innen für die Planung und Realisierung von Schreinerei- und Innenausbau-Projekten oder als Teamleitende der Arbeitsvorbereitung in kleinen, mittelgrossen oder grossen Schreinereien oder Zulieferunternehmen tätig. Die Unternehmen, in denen sie angestellt sind, produzieren unter anderem Innenausbauten, Möbel oder Fenster und Türen für Private, Architektinnen und Architekten, Liegenschaftsverwaltungen, Genossenschaften und für den Wiederverkauf.
Projektleiter/-innen Schreinerei mit eidg. FA nehmen die Bedürfnisse der Kundschaft auf, beraten sie zu Schreinereiprodukten anhand von Visualisierungen und kommunizieren zielgruppenorientiert. Mit Hilfe von Massaufnahmen, Angaben zu Materialien, Halbfabrikaten und Fertigprodukten und in Koordination mit Lieferanten erstellen sie Angebote. Sie planen und kalkulieren die Umsetzung von Schreinerei- und Innenausbauprojekten und halten diese zu Händen der Produktion fest. Während der Umsetzung von Projekten kontrollieren und koordinieren sie in Zusammenarbeit mit den Produktionsleitenden die Einhaltung der Termine, der Kosten und der Umsetzungsqualität. Der Arbeitsort ist hauptsächlich das Planungsbüro.
Aufnahmebedingungen
Um in den Lehrgang aufgenommen zu werden, muss folgende Bedingung erfüllt sein:
- Berufsabschluss (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) als Schreiner/-in, bis zur Berufsprüfung sind 2 Jahre Berufserfahrung nachzuweisen.
Für andere Berufsabschlüsse: Aufnahme sur dossier möglich. Wenden Sie sich dazu an die Kontaktperson.
Besonderes
- Persönlicher Laptop mit ausreichender Leistung für CAD notwendig
- Office 365 für Studierende kostenlos
Anschlussmöglichkeiten
Finanzierung
Der Bund und das Land Liechtenstein regeln die Beitragszahlungen an Vorbereitungslehrgänge für eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) neu.
Weitere Informationen dazu finden sie hier, besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Rückvergütungen
Beiträge der Militärdienst- und Ausbildungsentschädigungskasse (MAEK) und der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPK) können gemäss jeweiligem Reglement eingefordert werden. Antragsformulare werden jeweils Ende Semester den Teilnehmenden zugestellt. Genauere Informationen finden Sie unter www.zpk-schreinergewerbe.ch oder unter www.vssm.ch.
Militär- und Ausbildungs-Entschädigungskasse MAEK
Die MAEK ist die Solidaritätskasse der VSSM-Arbeitgeber. Sie erstattet Kurs- und Prüfungsgebühren und unterstützt innovative Projekte der VSSM-Bildungsentwicklung. Um von Rückvergütungen der MAEK profitieren zu können, muss der Arbeitgeber der MAEK angeschlossen sein.
ZPK
Die Zentrale Paritätische Berufskommission regelt die Weiterbildungsleistungen im Schreinergewerbe. Leistungen der ZPK können Schreiner/-innen geltend machen, die den jährlichen Vollzugs- und Weiterbildungsbeitrag bezahlen und somit im Besitz einer gültigen Berufskarte sind. Arbeitnehmer/-innen mit familiärer Unterstützungspflicht erhalten eine höhere ZPK-Rückvergütungsleistung.
Antragsformulare werden jeweils Ende Semester den Teilnehmenden zugestellt.
Detaillierte Informationen zu den Rückvergütungen
https://www.vssm.ch/de/berufsbildung/bildungsfinanzierung