Projektleiter/-in Schreinerei mit eidg. FA

Absolvierende der berufsbegleitenden, eidgenössischen Berufsprüfung Projektleiter/-in Schreinerei mit eidg. FA erlangen die notwendigen, handlungsorientierten Fach- und Führungskompetenzen, um Projekte von der Bedürfnisaufnahme über die Vorbereitung der Produktionsunterlagen bis hin zur Montageorganisation zu betreuen und zu koordinieren.

Ziel

Mit der Berufsprüfung Projektleiter/-in Schreinerei erlangen Absolvierende das notwendige Rüstzeug, Projekte von der Bedürfnisaufnahme über die Vorbereitung der Produktionsunterlagen bis hin zur Montageorganisation zu betreuen und zu koordinieren.

Tätigkeit

Die Hauptfunktionen von Projektleiter/-innen Schreinerei mit eidg. FA sind vielfältig. Beispielsweise analysieren sie projektbezogene Problemstellungen, treffen Entscheidungen und koordinieren die Umsetzung intern und extern mit Kunden und Lieferanten.

Sie sind zuständig für die Produktionsplanung und bereiten die vollständigen Ausführungsunterlagen, inklusive der Erstellung einer einfachen Kalkulation, vor. Zu dieser Tätigkeit gehört auch die Einhaltungskontrolle von Kalkulation und Terminen.

Projektleiter/-innen Schreinerei mit eidg. FA nehmen die Bedürfnisse auf und erstellen gestalterische Vorschläge. Sie verfügen in der Regel über ein fachliches Weisungsrecht in Montage und Produktion. Die Koordination der Arbeiten auf der Baustelle sowie die Stellvertretung der Betriebsleitung runden Ihr mögliches neues Stellenprofil ab.

Absolvierende dieser Berufsprüfung wählen für ihre Arbeiten ein systematisches, kreatives und lösungsorientiertes Vorgehen. 

Aufnahmebedingungen

Um in den Lehrgang aufgenommen zu werden, muss folgende Bedingung erfüllt sein:

  • Fertigungsspezialist/-in VSSM

Besonderes

  • Persönlicher Laptop mit ausreichender Leistung für CAD notwendig
  • Office 365 für Studierende kostenlos

Finanzierung

Der Bund und das Land Liechtenstein regeln die Beitragszahlungen an Vorbereitungslehrgänge für eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) neu.

Weitere Informationen dazu finden sie hier, besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Rückvergütungen

Beiträge der Militärdienst- und Ausbildungsentschädigungskasse (MAEK) und der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPK) können gemäss jeweiligem Reglement eingefordert werden. Antragsformulare werden jeweils Ende Semester den Teilnehmenden zugestellt. Genauere Informationen finden Sie unter www.zpk-schreinergewerbe.ch oder unter www.vssm.ch.

Militär- und Ausbildungs-Entschädigungskasse MAEK

Die MAEK ist die Solidaritätskasse der VSSM-Arbeitgeber. Sie erstattet Kurs- und Prüfungsgebühren und unterstützt innovative Projekte der VSSM-Bildungsentwicklung. Um von Rückvergütungen der MAEK profitieren zu können, muss der Arbeitgeber der MAEK angeschlossen sein.

ZPK

Die Zentrale Paritätische Berufskommission regelt die Weiterbildungsleistungen im Schreinergewerbe. Leistungen der ZPK können Schreiner/-innen geltend machen, die den jährlichen Vollzugs- und Weiterbildungsbeitrag bezahlen und somit im Besitz einer gültigen Berufskarte sind. Arbeitnehmer/-innen mit familiärer Unterstützungspflicht erhalten eine höhere ZPK-Rückvergütungsleistung.

Antragsformulare werden jeweils Ende Semester den Teilnehmenden zugestellt.

Detaillierte Informationen zu den Rückvergütungen
https://www.vssm.ch/de/berufsbildung/bildungsfinanzierung

Broschüre

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