FAQ zu den Corona-Regeln an der ibW

16.02.2022

Stand: 16.2.2022

WELCHE CORONA-REGELN GELTEN AN DER IBW?

Nach den bundesrätlichen Entscheiden vom 16. Februar 2022 werden die Corona-Regeln an der ibW per Donnerstag, 17. Februar, folgendermassen angepasst.

  • Die Covid-Zertifikatspflicht ist ab sofort sowohl in den Schulräumlichkeiten wie auch in den ibW-Gastrobetrieben (Bistro Chur, Mensa Maienfeld) aufgehoben.
  • Die Maskenpflicht ist an allen ibW-Standorten ab sofort aufgehoben.
  • In den Gastrobetrieben der ibW in Chur (Bistro) und Maienfeld (Mensa) ist die Contact-Tracing-Registrierung per sofort aufgehoben.
  • Ob Klassen im Fernunterricht bleiben, zum Präsenzunterricht zurückkehren oder der Unterricht in kombinierten Unterrichtsformen stattfindet, liegt in der Entscheidung der entsprechenden Schulleiter.
  • Corona-positiv getestete Personen müssen sich weiterhin in Isolation begeben und dürfen die ibW-Schulräumlichkeiten nicht betreten.
     

WIE LANGE SIND DIESE REGELUNGEN GÜLTIG?

Die ibW verfolgt die verbindlichen behördlichen Regelungen laufend und kommuniziert sie den Anspruchsgruppen und auf der Webseite. Die Lockerungen sind nach heutigem Stand bis 31. März 2022 gültig. Die Behörden behalten sich allerdings vor, die Massnahmen entsprechend der Situation anzupassen.

 

WIE KANN MAN ALS STUDIERENDE/R DAS COVID-ZERTIFIKAT MITNEHMEN?

Ein Covid-Zertifikat ist für den Unterrichtsbesuch nicht mehr nötig.

 

GIBT ES EINE SITUATION, IN DER ICH EINE MASKE BRAUCHE?

Die Maskenpflicht ist grundsätzlich an allen ibW-Standorten aufgehoben. Natürlich ist es auf persönlichen Wunsch aber weiterhin gestattet, eine Schutzmaske zu tragen.

 

DÜRFTEN SICH STUDIERENDE AN DER IBW IN LERNGRUPPEN TREFFEN?

Ja, es gibt diesbezüglich keine Einschränkungen mehr.

 

WAS GILT IN DEN GASTRONOMIE-BETRIEBEN?

  • Das Bistro in Chur ist jeweils von Montag – Freitag von 07.30 - 20.00 Uhr und am Samstag von 07.30 - 10.30 Uhr geöffnet. Auch die Mensa am Bildungszentrum Wald in Maienfeld ist im Schulbetrieb wieder regulär geöffnet.
  • Die Zertifikatspflicht und die Maskenpflicht, um sich in den Gastrobetrieben der ibW in Chur (Bistro) und Maienfeld (Mensa) aufzuhalten, ist aufgehoben.
  • Die Registrierungspflicht mit den bereit gestellten Contact-Tracing-QR-Codes ist aufgehoben.

 

IST DER FERNUNTERRICHT NUN AUFGEHOBEN?

Die ibW ist grundsätzlich eine Präsenzschule. Ob Klassen im Fernunterricht bleiben, zum Präsenzunterricht zurückkehren oder der Unterricht in kombinierten Unterrichtsformen stattfindet, liegt in der Entscheidung der entsprechenden Schulleiter.

 

WAS IST MIT DEN HYGIENE-VORSCHRIFTEN UND DEN ABSTANDSREGELN?

Grundsätzlich sind die Vorschriften bezüglich Mindestabstand aufgehoben. Bezüglich Hände-Hygiene bitten wir Euch, diese weiter zu pflegen.

  

WAS MUSS ICH MACHEN, WENN ICH MICH MIT COVID-19 ANSTECKE?

Sie müssen sich in Isolation begeben und dürfen die ibW-Schulräumlichkeiten nicht betreten.

 

WAS IST, WENN ICH MICH KRANK FÜHLE, ABER NICHT SICHER BIN, OB ICH MICH ANGESTECKT HABE?

Vergleichen Sie Ihre Symptome mit den Weisungen des BAG und machen Sie einen Corona-Test. Für Einzelpersonen bleiben Antigentests in entsprechenden Apotheken gratis.

 

GIBT ES EINE CORONA-TESTSTRATEGIE AN DER IBW?

Es finden keine Schul- und Betriebstestungen mehr statt.

 

WAS BEDEUTEN DIE CORONA-MASSNAHMEN FÜR BERATUNGSGESPRÄCHE UND INFOABENDE?

Individuelle Beratungen sind persönlich (unter Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen) und per Zoom jederzeit möglich (Anmeldung hier), die Infoabende finden wie ausgeschrieben statt.

 

KÖNNEN RÄUMLICHKEITEN AN DER IBW GEMIETET WERDEN?

Bei Vermietungen gibt es keine Einschränkungen mehr. Weitere Informationen zu den Angeboten gibt es hier, Anfragen können an info@ibw.ch gerichtet werden.

 

AN WEN KANN ICH MICH BEI FRAGEN WENDEN?

Auf weitere Fragen gibt der jeweilige Fachvorstehende oder Schulleiter gerne Auskunft. Aussenstehende können Anfragen allgemeiner Natur zu Corona an info@ibw.ch richten.