Neue Corona-Regeln in den ibW-Gastro-Betrieben

03.05.2022

Gemäss dem bundesrätlichen Beschluss vom 8. September gelten ab Montag, 13. September, neue Regelungen in den Gastrobetrieben der Schul-Standorte Chur und Maienfeld Bildungszentrum Wald.

  • Der Schulbetrieb wird bis anhin nach den vom 10. August kommunizierten Regeln durchgeführt, sprich: grundsätzliche Maskenpflicht in allen Innenräumen (ausgenommen sitzende Mitarbeitende am Arbeitsplatz und an Sitzungen, Dozierende während dem Unterricht, konsumierende Personen in den Gastronomiebetrieben).
  • Ein Covid-Zertifikat ist für den Unterrichtsbesuch nicht nötig, entbindet aber auch nicht von der Maskenpflicht.
  • Im Bistro in Chur und in der Mensa in Maienfeld gelten neue Regelungen:
    • ​Studierende, Kursteilnehmende, Dozierende und Mitarbeitende der ibW und der BGS dürfen sich im Bistro in Chur und in der Mensa in Maienfeld auch ohne Covid-Zertifikat verpflegen (entsprechende Ausweise mitnehmen).
    • Externe Gäste müssen an der Kasse ein Covid-Zertifikat vorweisen, wenn sie in den Innenräumen essen wollen.
    • Take-away ist auch ohne Covid-Zertifikat möglich.  
    • Externe Mieter gelten nicht als Kursteilnehmende, sondern als externe Gäste. ​

Danke für die Kenntnisnahme.