Absolvierende dieser berufsbegleitenden, handlungskompetenzorientierten Weiterbildung sind für die Planung und Koordination einfacherer Schreinerprojekte zuständig. Sie unterstützen die Projektleitung bei der Arbeitsvorbereitung.
Der nächste Start ist im Jahr 2026 geplant. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kontaktperson.
Ziel
AVOR-Spezialisten und AVOR-Spezialistinnen stellen termingerecht Material bereit und setzen kleinere Projekte erfolgreich um. Die Auftragsvorbereitung und unterstützende Organisation von Projekten erfolgt sorgfältig und effizient.
Tätigkeiten
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Kleinere Aufträge und Projekte bearbeiten und verantworten
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Unterstützung der Projektleitung
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Materialbeschaffung
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Kommunikation mit Kunden
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Mithilfe Korrespondenz
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Arbeitsvorbereitung für Projekte
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Übergabe an die Produktion
Lehrgangsaufbau
Basismodul (120 Lektionen)
- Als Basismodul wird der Lehrgang «Einstieg Projektleitung Schreinerei» absolviert.
Wahlpflichtmodule (à je 40 Lektionen)
- CNC-Basic inkl. Durchgängigkeit: Variable Programmierungen, Unterprogramme, Werkzeugtechnik, Spanntechnik, Wartung, Laser-, Schneid- und Graviertechnologie, 3D-Druck
- Berufsbildner/-in
Aufnahmebedingung
Um in den Lehrgang aufgenommen zu werden, muss folgende Bedingung erfüllt sein:
- Schreiner/-in EFZ, Schreiner/-in EBA, Innenausbauzeichner/-in EFZ (keine Berufserfahrung notwendig, aber vorteilhaft) sowie Quereinsteiger mit Berufserfahrung
Besonderes
- Persönlicher Laptop notwendig.
- Office 365 für Studierende kostenlos.
Anschlussmöglichkeiten
Rückvergütungen
Beiträge der Militärdienst- und Ausbildungsentschädigungskasse (MAEK) und der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPK) können gemäss jeweiligem Reglement eingefordert werden. Antragsformulare werden jeweils Ende Semester den Teilnehmenden zugestellt. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.vssm.ch/de/berufsbildung/bildungsfinanzierung.
Militär- und Ausbildungs-Entschädigungskasse MAEK
Die MAEK ist die Solidaritätskasse der VSSM-Arbeitgebenden. Sie erstattet Kurs- und Prüfungsgebühren und unterstützt innovative Projekte der VSSM-Bildungsentwicklung. Um von Rückvergütungen der MAEK profitieren zu können, muss der/die Arbeitgeber/-in der MAEK angeschlossen sein.
ZPK
Die Zentrale Paritätische Berufskommission regelt die Weiterbildungsleistungen im Schreinereigewerbe. Leistungen der ZPK können Schreiner/-innen geltend machen, die den jährlichen Vollzugs- und Weiterbildungsbeitrag bezahlen und somit im Besitz einer gültigen Berufskarte sind. Arbeitnehmer/-innen mit familiärer Unterstützungspflicht erhalten eine höhere ZPK-Rückvergütungsleistung.