HR-Fachleute mit eidg. FA

Sie arbeiten in einer Personalabteilung oder streben eine Karriere im HR an? Dann ist der anerkannte Abschluss HR-Fachfrau/-mann mit eidg. FA für Sie die richtige Wahl. Sie lernen im Lehrgang alle nötigen Aspekte, um die eidg. Prüfung erfolgreich zu bestehen und in einer Personalabteilung eine Kaderfunktion auszuüben.

Ziel

Absolvierende der Berufsprüfung HR-Fachleute mit eidg. FA, Fachrichtung A (Betriebliches Human Resource Management), kennen sich in folgenden Bereichen aus:

  • Personalentwicklung
  • Personalgewinnung und -trennung
  • Personalbeurteilung und -honorierung
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungen
  • Personalberatung und -kommunikation
  • Projektmanagement und Infrastrukturbewirtschaftung

Zielpublikum

  • Mitarbeitende mit mindestens einem Jahr qualifizierter HR-Berufspraxis, die sich vertiefte Kenntnisse des betrieblichen Personalwesens aneignen wollen und den Erwerb des eidgenössischen Fachausweises anstreben
  • Absolvierende des Lehrgangs Personalassistent/-in mit Zertifikat, die höhere praxisorientierte Fachkompetenzen anstreben

Tätigkeiten

Eine der vielen spannenden Aufgaben von HR-Fachleuten beschäftigt sich mit der Einstellung von neuem Personal. Ihnen obliegt der Personalgewinnungsprozess, von der Erstellung des Anforderungsprofils mit Fach- und Linienvorgesetzten, über die Vorselektion und Durchführung der Interviews bis zum Vertragsabschluss und der Erledigung der damit verbundene Korrespondenz. Sie verfügen über Detailkenntnisse zu den Themen Gehaltswesen/Honorierung und Stellenbewertung.

HR-Fachleute sind in der Lage, die Personalinformationssysteme und deren Möglichkeiten auszuschöpfen. Ausserdem sind Sozialversicherungen, Arbeitsrecht und Berufsbildung spannende Thematiken, mit denen sie sich auseinandersetzen.

Grundlagen in Betriebspsychologie sowie eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit ermöglichen es den HR-Fachleuten, kompetente und vertrauenswürdige Ansprechpersonen für die Mitarbeitenden zu sein. Sie sind die Anlaufstelle für vielfältige Fragen, die mit einer Anstellung verbunden sind (Arbeitsrecht, Sozialversicherungen etc.). Sie klären alle Aspekte vom Lehrvertrag bis zum Ausbildungsprogramm ab. Sie stehen mit Behörden in Verbindung und kennen die Rechte und Pflichten der Lernenden und Ausbildungsverantwortlichen. Weiter unterstützen HR-Fachleute die Führungskräfte in Fragen der Personalbeurteilung und Personalentwicklung.

Aufnahmebedingungen

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), gymnasiale Maturität, Fachmaturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertigen Abschluss
  • Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung Personalassistent/in und
  • Vier Jahre Berufspraxis nach abgelegtem Fähigkeitszeugnis oder gleichwertige Ausbildung und Praxis, davon zwei Jahre qualifizierte HR-Praxis

Anschlussmöglichkeiten

Besonderes

  • Bring your own device! Ein eigener Laptop ist Voraussetzung für dieses Angebot. Spezifizierungen und weitere Empfehlungen zu Ihrem Notebook finden Sie hier.  

Broschüre

Finanzierung

Der Bund und das Land Liechtenstein regeln die Beitragszahlungen an Vorbereitungslehrgänge für eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) neu.

Weitere Informationen dazu finden sie hier, besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Kontakt