Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis Variante Quereinstieg 2. S.
Unterrichtsort(e)
ChurDaten
Start 2. Semester: 08. April 2024
Dauer
berufsbegleitend, 4 Semester
Unterrichtstag(e)
Montagabend 18.00 - 21.15 Uhr
Dienstagvormittag 08.30 - 11.45 Uhr
Dienstagvormittag 08.30 - 11.45 Uhr
Anmeldeschluss
18. März 2026
Kosten
CHF 4'390 pro Semester
inkl. Lehrmittel
exkl. externe Prüfungsgebühren
Anpassungen der Semesterkosten während des Lehrgangs infolge Teuerung, Subventionsanpassungen und Änderungen des Stundenplans bleiben vorbehalten.
Details zur Finanzierung von vorbereitenden Lehrgängen auf Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen für Studierende aus der Schweiz und aus dem Liechtenstein finden Sie unter diesem Link.
inkl. Lehrmittel
exkl. externe Prüfungsgebühren
Anpassungen der Semesterkosten während des Lehrgangs infolge Teuerung, Subventionsanpassungen und Änderungen des Stundenplans bleiben vorbehalten.
Details zur Finanzierung von vorbereitenden Lehrgängen auf Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen für Studierende aus der Schweiz und aus dem Liechtenstein finden Sie unter diesem Link.
Abschluss
Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis
Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis
Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis
Aufnahmebedingungen
Hedinger Franziska SBFIEin Einstieg ins 2. Semester ist möglich, wenn der Lehrgang Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen edupool.ch erfolgreich abgeschlossen wurde.
Zur Berufsprüfung wird zugelassen, wer:
a) über einen der nachstehenden Ausweise verfügt:
a1) eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine
Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis;
a2) ein von der Prüfungskommission anerkanntes Zertifikat oder Diplom als
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Rechnungswesen;
a3) Fachausweis einer Berufsprüfung oder Diplom einer höheren
Fachprüfung;
a4) Abschluss einer höheren Fachschule, einer Hochschule oder einer
Fachhochschule.
Wer über keinen der anerkannten Ausweise verfügt, kann dennoch zur Prüfung zugelassen werden, sofern das Doppelte an Fachpraxis gem. lit. b) nachgewiesen wird.
und
b) eine Fachpraxis von 3 Jahren bei einem Arbeitspensum von mindestens 80 % nachweist;
und
c) ein von der Prüfungskommission anerkanntes Informatik-Diplom besitzt;
und
d) die Online-Module im Bereich Führung fristgerecht und erfolgreich absolviert hat;
und
e) keinen Eintrag im Zentralstrafregister besitzt, der im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr.
Über die Akzeptanz von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet der Berufsverband.
Weitere Auskünfte über die Prüfungszulassung erteilt die Prüfungsträgerin, vertreten durch das Prüfungssekretariat:
Kaufmännischer Verband Schweiz
Hans Huber-Strasse 4
Postfach 1853
8027 Zürich
Telefon: 044 283 45 46
www.examen.ch
Ein eigenes Notebook ist Voraussetzung, um nur noch elektronisch abgegebene Dokumente (PDF) zu bearbeiten (Notizen, markieren etc.)
Zur Berufsprüfung wird zugelassen, wer:
a) über einen der nachstehenden Ausweise verfügt:
a1) eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine
Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis;
a2) ein von der Prüfungskommission anerkanntes Zertifikat oder Diplom als
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Rechnungswesen;
a3) Fachausweis einer Berufsprüfung oder Diplom einer höheren
Fachprüfung;
a4) Abschluss einer höheren Fachschule, einer Hochschule oder einer
Fachhochschule.
Wer über keinen der anerkannten Ausweise verfügt, kann dennoch zur Prüfung zugelassen werden, sofern das Doppelte an Fachpraxis gem. lit. b) nachgewiesen wird.
und
b) eine Fachpraxis von 3 Jahren bei einem Arbeitspensum von mindestens 80 % nachweist;
und
c) ein von der Prüfungskommission anerkanntes Informatik-Diplom besitzt;
und
d) die Online-Module im Bereich Führung fristgerecht und erfolgreich absolviert hat;
und
e) keinen Eintrag im Zentralstrafregister besitzt, der im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr.
Über die Akzeptanz von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet der Berufsverband.
Weitere Auskünfte über die Prüfungszulassung erteilt die Prüfungsträgerin, vertreten durch das Prüfungssekretariat:
Kaufmännischer Verband Schweiz
Hans Huber-Strasse 4
Postfach 1853
8027 Zürich
Telefon: 044 283 45 46
www.examen.ch
Ein eigenes Notebook ist Voraussetzung, um nur noch elektronisch abgegebene Dokumente (PDF) zu bearbeiten (Notizen, markieren etc.)
Martin Bundi
Fachvorsteher Treuhand, Rechnungswesen und Immobilien