Sozialversicherungsfachleute mit eidg. Fachausweis

Unterrichtsort(e)

Chur

Daten

Start am 05. Februar 2026

Dauer

berufsbegleitend, 3 Semester, total ca. 382 Lektionen

Unterrichtstag(e)

Donnerstagabend, 18.00 - 21.15 Uhr 2 x pro Monat am Samstag von 08.00 - 13.00 Uhr
Eine Anpassung der Unterrichtstage ist möglich

Anmeldeschluss

12.01.2026
An diesem Datum wird der Durchführungsentscheid gefällt. Ist die maximale Klassengrösse noch nicht erreicht, sind Nachmeldungen auch nach dem Anmeldeschluss möglich.
Die Studienplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf einen Studienplatz.
Ein eigenes Notebook ist Vorraussetzung um nur noch elektronisch abgegebene Dokumente PDF zu bearbeiten (Notizen, markieren etc.)
Es können in Absprache auch einzelne Sozialversicherungs-Module besucht werden.
Die Durchführung erfolgt anhand der Anmeldungen ggf. nur an einem Standort. Der Standort Chur wird bei der Entscheidung bevorzugt.

Kosten

CHF 3'500 pro Semester, inkl. Lehrmittel
exkl. eidg. Prüfungsgebühr CHF 2'000 (durch SVS)
Anpassungen der Semesterkosten vor und während des Lehrgangs infolge Teuerung, Subventionsanpassungen und Änderungen des Stundenplans bleiben vorbehalten.
Details zur Finanzierung von vorbereitenden Lehrgängen auf Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen für Studierende aus der Schweiz und aus dem Liechtenstein finden Sie unter diesem Link.

Abschluss

Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis
Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis

Aufnahmebedingungen

Für den Kursbesuch bestehen keine Aufnahmebedingungen.
Für die Zulassung zu den vom schweizerischen Verband der Sozialversicherungs-Fachleute durchgeführten Prüfungen müssen gemäss Prüfungsordnung vom 21. Juli 2015 die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein (massgebend ist die im Zeitpunkt der Prüfung jeweils gültige Prüfungsordnung des SVS; Auszug aus der Prüfungsordnung):
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
a) einen der nachfolgenden Ausweise besitzt:
  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijähriger Grundbildung oder
  • ein Maturitätszeugnis oder
  • ein eidgenössisches Berufsattest einer mindestens zweijährigen berufliche Grundbildung;
b) nach abgeschlossener Grundausbildung bis zum Prüfungsbeginn einemindestens dreijährige (bei Vorliegen eines Ausweises nach lit. a1) bzw.mindestens fünfjährige (bei Vorliegen eines Ausweises nach lit. a2) Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachweist.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr.
Ein eigenes Notebook ist Voraussetzung, um nur noch elektronisch abgegebene Dokumente PDF zu bearbeiten (Notizen, markieren etc.)

Broschüre

Beratungsgespräch

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Anmeldung

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